
Aktuelles

Aktuelle Corona-Regeln
21.06.2022
Liebe Lajus,
da die aktuellen Corona-Regeln trotz recht hoher Inzidenzen recht entspannt sind, geben wir euch hier einen kurzen Überblick über die noch geltenden Regeln und entsprechende Vorgehensweisen.
Zugangsbeschränkungen für Menschen, die nicht geimpft, genesen oder getestet sind (zum Beispiel 3G oder 2G+) sind mittlerweile abgeschafft.
Die Maskenpflicht gilt derzeit nur noch an wenigen Orten in NRW. In Geschäften, Schulen und anderswo ist sie mittlerweile abgeschafft. Verpflichtend ist das Maskentragen unter anderem hier - dabei muss es eine OP-Maske oder eine höherwertige Maske (z.B. FFP2) sein:
* in Bussen und Bahnen
* in medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen
* beim Besuch in Pflegeheimen bzw. Altenheimen
* beim Besuch von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
* in Obdachlosenunterkünften
* in Unterkünften für Geflüchtete
Darüber hinaus kann es in Geschäften, Kultureinrichtungen und anderswo vorkommen, dass Betreiberinnen und Betreiber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das Tragen einer Maske verlangen.
Unter anderem in folgenden Einrichtungen muss man in der Regel einen negativen Corona-Test vorweisen. Das kann ein offizieller Schnelltest oder ein PCR-Test sein.
* in Krankenhäusern
* beim Besuch in Pflegeheimen bzw. Altenheimen
* beim Besuch von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
* in Unterkünften für Geflüchtete
* in Justizvollzugsanstalten und ähnlichen Einrichtungen
Für vollständig geimpfte Personen kann in folgenden Einrichtungen auf einen Test verzichtet werden:
* in Unterkünften für Geflüchtete
* in Justizvollzugsanstalten und ähnlichen Einrichtungen
Darüber hinaus kann es in Geschäften, Kultureinrichtungen und anderswo vorkommen, dass Betreiberinnen und Betreiber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und einen Nachweis über einen Test oder eine Impfung oder Genesung verlangen.
Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Auch die Testpflicht gilt für sie nicht.
Kinder bis zum Alter von 13 Jahren dürfen eine Alltagsmaske (z.B. Stoffmaske) tragen, wenn ihnen keine medizinische Maske passt.
Die aktuellen Quarantäne Regeln findet ihr unter dem folgenden Link: Corona-Quarantäne-Regeln
Die aktuelle Corona-Schutzverordnung findet ihr unter dem folgenden Link:
Coronaschutzverordnung
Daniela Dückers
Bildungsreferentin
Landjugendumfrage
03.08.2021
Liebe Lajus,
teilt uns eure Meinung zu Politik und Demokratie mit!
In Zusammenarbeit mit dem Landesjugendring NRW ist dieser Fragebogen entstanden. Wenn du Mitglied bei uns bist, würden wir uns freuen, wenn du mitmachst.
Hier geht es zur Umfrage 👇🏻
Fragebogen Rheinische Landjugend e.V.
Daniela Dückers
Bildungsreferentin

Verordnungen und Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus (Stand 30.05.20)
28.05.2020
Liebe Lajus,
hier findet ihr alle neuen Regelungen der Landesregierung NRW zur Eindämmung des Coronavirus.
Die Bewältigung der Krise rund um die Corona-Pandemie hat für die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und die Abgeordneten um Landtagspräsident André Kuper höchste Priorität.
Die dynamische Entwicklung der Lage machte es notwendig, täglich auf Bundes- und Landesebene neue Entscheidungen zu treffen. Hier gebe ich eine Übersicht der beschlossenen Maßnahmen, Rechtsverordnungen und Erlasse des Landes NRW:
27.05.2020: Neue Erleichterungen gelten ab dem 30. Mai
Die neuen Regelungen im Einzelnen.
Folgende Erleichterungen sieht die neue Corona-Schutzverordnung der Landesregierung für Nordrhein-Westfalen ab dem 30. Mai 2020 vor:
Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln
Die bestehenden Kontaktbeschränkungen werden entsprechend dem Beschluss zwischen Bund und Ländern vom 26. Mai 2020 so weiterentwickelt, dass sich neben den bisher möglichen Konstellationen (Familie oder zwei Hausstände) eine Gruppe von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen darf. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass eine Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen sichergestellt ist.
Im Übrigen gilt die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Metern fort, auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen.
Kultureinrichtungen
Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser können wieder für Besucher öffnen, wenn sie den Hygiene- und Infektionsschutz sicherstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungsbereiche im Freien. Ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ist notwendig, wenn mehr als ein Viertel der regulären Zuschauerkapazität oder mehr als 100 Personen zuschauen sollen.
Sport
Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, wird auch der nicht-kontaktfreie Sport im Freien wieder gestattet. In diesem Rahmen sind Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport im Freien unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts wieder zulässig – auch die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen unter Auflagen. Im Übrigen bleibt der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mit unvermeidbarem Körperkontakt weiterhin untersagt. Bahnen-Schwimmbecken, auch in Hallenbädern, können ihren Betrieb wiederaufnehmen.
Busreisen, Ferienangebote, Ferienfreizeiten
Busreisen sind unter den Bedingungen des Infektionsschutzes wieder möglich. Schüler können ihre Sommerferien wieder mit Tagesausflügen, Ferienfreizeiten, Stadtranderholung und Fernreisen unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzvorschriften verbringen.
Messen, Kongresse, Tagungen
Fachmessen, Fachkongresse und -tagungen sind mit Schutzkonzepten wieder zulässig.
Den gesamten Artikel findet ihr unter Verordnungen und Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus
Daniela Dückers
Bildungsreferentin